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Teilnahmebedingungen für das Affiliate-Programm

Letzte Aktualisierung: 28. August 2025

Diese Affiliate-Programmvereinbarung („Vereinbarung“) legt die Bedingungen für die Teilnahme am Atelier Boanta Affiliate-Programm („Programm“) fest. Mit der Anmeldung zum Programm erklärt sich die sich bewerbende Person oder Organisation („Affiliate“) mit den folgenden Bestimmungen einverstanden und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

1. Art des Programms

1.1 Das Programm ist eine freiwillige Vereinbarung, die es Affiliates ermöglicht, für Produkte von Atelier Boanta zu werben und nach eigenem Ermessen Vorteile aus qualifizierten Verkäufen zu erzielen.

1.2 Die Teilnahme ist streng freiwillig. Affiliates gelten als freiwillige Partner und werden aufgrund ihrer Teilnahme am Programm nicht als Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, Beauftragte oder Kunden von Atelier Boanta betrachtet.

1.3 Das Programm stellt ein Vorteilsprogramm dar und begründet keine Beschäftigungs-, Agentur-, Treuhand-, Partnerschafts- oder Verbraucherbeziehung zwischen Atelier Boanta und dem Partner.

1.4 Die Partner erkennen ausdrücklich an, dass die Teilnahme ihnen keinen Anspruch auf ein Gehalt, ein garantiertes Einkommen oder eine andere Form der regelmäßigen finanziellen Vergütung gewährt.

2. Definitionen

Affiliate: Ein freiwilliger Partner, der von Atelier Boanta in das Programm aufgenommen wurde.

Referral Link: Ein einzigartiger Affiliate-Tracking-Link, der über die GoAffPro-Plattform ausgestellt wird.

Provisional Credit: Der vorläufige Provisionsbetrag, der nach einem vermittelten Kauf im Konto des Affiliates angezeigt wird; ein solcher Betrag gilt nicht als endgültig oder auszahlbar, bis er validiert wurde.

Valid Commission: Eine Provision, die von Atelier Boanta bestätigt wird, nachdem: (i) die Bestellung vollständig bezahlt wurde; (ii) die Bestellung versandt wurde; und (iii) die gesetzliche 14-tägige Rückgabefrist ohne Widerruf, Ablehnung, Rückbuchung oder Erstattung abgelaufen ist.

Commission Rate: Der Prozentsatz des Nettoproduktpreises (nach allen Rabatten und Aktionen, exklusive MwSt. und Versandkosten), der als Provision festgelegt ist.

3. Anmeldung

3.1 Affiliates müssen eine Bewerbung über die GoAffPro-Plattform einreichen. Die Aufnahme in das Programm liegt im alleinigen Ermessen von Atelier Boanta.

3.2 Atelier Boanta behält sich das Recht vor, jede Bewerbung abzulehnen, insbesondere Bewerbungen, die mit illegalen, betrügerischen, irreführenden, diskriminierenden oder anderweitig ungeeigneten Aktivitäten in Verbindung stehen.

4. Provisionen

4.1 Vorläufige Gutschriften werden im Konto des Affiliates erfasst, wenn eine vermittelte Bestellung aufgegeben wird. Solche Gutschriften sind unverbindlich, vorläufig und unterliegen einer nachträglichen Validierung.

4.2 Eine Provision gilt nur dann als gültig, wenn die Anforderungen in Abschnitt 2 (Valid Commission) erfüllt sind.

4.3 Atelier Boanta behält sich das Recht vor, Provisionen einzubehalten, anzupassen oder zu widerrufen im Falle von:

  • Stornierungen, Rückgaben oder Erstattungen von Bestellungen;

  • Rückbuchungen oder anderen Zahlungsstreitigkeiten;

  • Selbstvermittlungen, unsachgemäßem oder unbefugtem Gebrauch von Referral Links;

  • betrügerischen, missbräuchlichen oder täuschenden Aktivitäten.

4.4 Affiliates erkennen an und stimmen zu, dass Provisionen im Rahmen dieses Programms freiwillige Leistungen sind, die im Ermessen von Atelier Boanta gewährt werden und keine garantierten finanziellen Auszahlungen darstellen.

4.5 Gutschriften stellen keine Schuldverpflichtung von Atelier Boanta dar und können gemäß Abschnitt 13 (Insolvenz) für nichtig erklärt werden.

5. Validierung und Auszahlungen

5.1 Alle Affiliate-Konten unterliegen einer monatlichen manuellen Überprüfung durch Atelier Boanta.

5.2 Nach der Überprüfung wird Atelier Boanta genehmigte Auszahlungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen bearbeiten.

5.3 Der oben genannte Zeitraum umfasst nicht offiziell angekündigte Unternehmensferien, die auf der Website von Atelier Boanta veröffentlicht werden, noch Verzögerungen aufgrund von eingeschränkter Personalverfügbarkeit. Während solcher Zeiten verlängert sich der Zeitraum für die Bearbeitung von Auszahlungen entsprechend.

5.4 Die Mindestschwelle für Auszahlungen beträgt CHF 50 (fünfzig Schweizer Franken) in gültigen Provisionen.

5.5 Auszahlungsarten sind:

  • monetäre Zahlung per SEPA-Banküberweisung (beschränkt auf Konten in der Schweiz und der EU/EFTA), oder

  • Atelier Boanta Store-Geschenkkarte, einlösbar ausschließlich auf atelier-boanta.ch.

5.6 Affiliates können ihre bevorzugte Auszahlungsart angeben; eine solche Präferenz ist jedoch unverbindlich und lediglich indikativ. Die endgültige Form der Auszahlung liegt im alleinigen Ermessen von Atelier Boanta unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Unternehmens.

5.7 Der Affiliate erkennt an, dass sich der Nettobetrag der Auszahlung aufgrund von Bankgebühren, Währungsumrechnungen oder Gebühren von Zahlungsanbietern vom bearbeiteten Betrag unterscheiden kann.

5.8 Alle derartigen Gebühren und Kosten liegen in der alleinigen Verantwortung des Affiliates. Atelier Boanta übernimmt keine Haftung für Abzüge durch Drittbanken oder Zahlungsanbieter.

5.9 Ausstehende oder widerrufene Provisionen werden nicht auf die Auszahlungsgrenze angerechnet.

5.10 Provisionen, die irrtümlich ausgezahlt oder aufgrund von Stornierungen, Rückgaben oder Rückbuchungen nachträglich ungültig werden, können mit zukünftigen Zahlungen an den Affiliate verrechnet werden.

6. Pflichten des Affiliates

Der Affiliate verpflichtet sich:

  • Produkte von Atelier Boanta rechtmäßig, ethisch und wahrheitsgemäß zu bewerben;

  • nur von Atelier Boanta autorisierte Marketingmaterialien, Marken und Inhalte zu verwenden;

  • den Affiliate-Status in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Werbevorschriften offenzulegen.

Der Affiliate darf nicht:

  • bezahlte Werbung auf Atelier Boanta Markennamen ohne vorherige schriftliche Zustimmung schalten;

  • Atelier Boanta, seine Produkte oder Geschäftspraktiken falsch darstellen;

  • unautorisierte Rabatte, Anreize oder Cashback-Angebote für die Nutzung von Referral Links anbieten;

  • Spam, betrügerische Aktivitäten oder den Einsatz automatisierter Bots betreiben.

7. Verhaltenskodex und Belästigung

7.1 Affiliates müssen sich jederzeit professionell, respektvoll und gesetzeskonform verhalten, wenn sie mit Atelier Boanta, dessen Vertretern, Kunden oder anderen Affiliates interagieren.

7.2 Jede Form von Belästigung, Missbrauch, Verleumdung, Drohungen, Diskriminierung oder sonstigem unangemessenen Verhalten (ob mündlich, schriftlich oder digital) gegenüber Atelier Boanta, dessen Mitarbeitern, Kunden oder Affiliates stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

7.3 Atelier Boanta behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen das Konto eines Affiliates, der sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht hat, sofort zu sperren oder dauerhaft zu kündigen und alle aufgelaufenen oder nicht ausgezahlten Gutschriften in diesem Zusammenhang für nichtig zu erklären.

7.4 Affiliates erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass Atelier Boanta im Falle von verleumderischem, betrügerischem oder schädigendem Verhalten berechtigt ist, Folgendes geltend zu machen:

(i) eine Mindestvertragsstrafe von CHF 2'000 (zweitausend Schweizer Franken) pro Verstoß, zahlbar vom Affiliate an Atelier Boanta; und

(ii) zusätzlichen Schadensersatz für alle Schäden, die den Strafbetrag übersteigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reputationsschäden, Umsatzeinbußen, Verwaltungskosten und angemessene Rechtskosten.

8. Programmnutzung und Vertraulichkeit

8.1 Der Affiliate darf das Programm, einschließlich seiner Plattform, seines Referral-Systems, seiner Provisionsstrukturen, Materialien und zugehörigen Informationen, ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Programm als Affiliate von Atelier Boanta nutzen.

8.2 Dem Affiliate ist es strengstens untersagt:

  • das Programm zu kopieren, zu replizieren oder abgeleitete Versionen davon zu erstellen;

  • Informationen, die durch das Programm erlangt wurden, zu verwenden, um ein anderes Affiliate-Programm zu gründen, zu betreiben oder zu beraten;

  • Programmdetails, interne Prozesse oder vertrauliche Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Atelier Boanta an Dritte weiterzugeben.

8.3 Jeder Verstoß gegen diese Klausel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt Atelier Boanta, die Teilnahme zu beenden, aufgelaufene Gutschriften für nichtig zu erklären und Schadensersatz gemäß Abschnitt 7.4 geltend zu machen.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Affiliates erhalten eine eingeschränkte, widerrufliche, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Logos, Marken und Marketingmaterialien von Atelier Boanta ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Programm.

9.2 Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum verbleiben ausschließlich bei Atelier Boanta.

9.3 Nach Beendigung der Teilnahme hat der Affiliate die Nutzung des geistigen Eigentums von Atelier Boanta unverzüglich einzustellen.

9.4 Affiliates dürfen alle öffentlich zugänglichen Bilder und Marketingmaterialien verwenden, die von Atelier Boanta veröffentlicht wurden, um diese zu bewerben.

9.5 Alle speziell erstellten, geänderten oder abgeleiteten Werbeinhalte müssen vor ihrer Veröffentlichung oder Verbreitung durch den Affiliate die vorherige schriftliche Genehmigung von Atelier Boanta erhalten. Affiliates können eine solche Genehmigung einholen, indem sie Atelier Boanta über einen öffentlich angegebenen Kommunikationskanal (z. B. E-Mail oder Webformulare) kontaktieren. Anfragen müssen ausreichende Identifikationsdaten enthalten, damit Atelier Boanta überprüfen kann, ob es sich bei dem Anfragenden um einen zugelassenen Affiliate handelt. Jede Person, die kein zugelassener Affiliate ist, aber irrtümlich eine Genehmigung erhält, hat keinen Anspruch auf Leistungen oder Belohnungen aus diesem Programm und gilt als Verletzer der Rechte von Atelier Boanta an geistigem Eigentum und Urheberrecht.

10. Abwerbeverbot

10.1 Der Affiliate darf keine Informationen, die er durch das Programm erlangt hat, direkt oder indirekt nutzen, um Kunden von Atelier Boanta für konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen anzuwerben oder dies zu versuchen.

10.2 Dem Affiliate ist es ferner untersagt, Kunden, Lieferanten, Partner, Auftragnehmer oder andere mit Atelier Boanta verbundene Unternehmen zu kontaktieren, anzuwerben oder zu versuchen, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen, sofern diese Verbindung dem Affiliate durch die Teilnahme am Programm bekannt wurde.

10.3 Jeder Versuch des Affiliates, die Beziehungen von Atelier Boanta zu seinen Kunden, Lieferanten oder Partnern zu stören oder Geschäftsmöglichkeiten von Atelier Boanta abzulenken, stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt Atelier Boanta, die Teilnahme sofort zu beenden und Rechtsmittel gemäß Abschnitt 7.4 (Strafen und Schadensersatz) zu verfolgen.

11. Abtretungsverbot

11.1 Der Affiliate darf keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Atelier Boanta abtreten, verkaufen, übertragen, delegieren oder anderweitig veräußern, sei es freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder auf andere Weise.

11.2 Jeder Versuch einer Abtretung, Übertragung oder Delegation ohne eine solche Zustimmung ist null und nichtig und für Atelier Boanta nicht bindend.

11.3 Atelier Boanta behält sich das Recht vor, diesen Vertrag sofort zu kündigen und aufgelaufene Gutschriften für nichtig zu erklären, wenn festgestellt wird, dass der Affiliate versucht hat, seine Teilnahme am Programm unter Verstoß gegen diese Klausel abzutreten, zu verkaufen oder zu übertragen.

12. Kündigung

12.1 Atelier Boanta behält sich das Recht vor, jedes Affiliate-Konto jederzeit mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen, wenn Betrug, Missbrauch, ein Verstoß gegen diesen Vertrag oder ein Verhalten vermutet wird, das Atelier Boanta schadet.

12.2 Nach der Kündigung gilt:

  • alle unbezahlten und nicht validierten Gutschriften verfallen;

  • der Affiliate hat die Nutzung des geistigen Eigentums von Atelier Boanta einzustellen.

13. Insolvenz

13.1 Im Falle einer Insolvenz, eines Konkurses, einer Liquidation oder Auflösung von Atelier Boanta gilt das Programm als sofort beendet.

13.2 Alle zum Zeitpunkt eines solchen Ereignisses auf den Affiliate-Konten ausgewiesenen aufgelaufenen, vorläufigen oder validierten Gutschriften gelten als nichtig und nicht durchsetzbar. Affiliates erkennen ausdrücklich an, dass sie unter keinen Umständen als Gläubiger von Atelier Boanta betrachtet werden.

14. Haftung und Freistellung

14.1 Die Teilnahme des Affiliates erfolgt auf eigenes Risiko. Atelier Boanta übernimmt keinerlei Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf Einnahmen, Verkäufe oder die Leistung des Programms.

14.2 Atelier Boanta haftet nicht für indirekte, zufällige, Folgeschäden oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Reputationsschäden oder Datenverluste.

14.3 Der Affiliate stellt Atelier Boanta von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden oder Aufwendungen frei, die entstehen aus:

  • der Teilnahme des Affiliates am Programm;

  • jeglichem Verstoß gegen diesen Vertrag;

  • jeglicher Verletzung geltender Gesetze.

15. Datenschutz

15.1 Affiliates müssen alle geltenden Datenschutz- und Privatsphäre-Gesetze einhalten. Affiliates ist es untersagt, Kundendaten, die im Zusammenhang mit dem Programm erlangt wurden, zu sammeln, zu verwenden oder offenzulegen, außer soweit dies für die rechtmäßige Teilnahme am Programm zwingend erforderlich ist.

15.2 Mit dem Beitritt zum Programm erklärt sich der Affiliate mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Programmadministration, Provisionsverfolgung und Auszahlung in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Atelier Boanta einverstanden.

16. Anreizgutschriften

16.1 Atelier Boanta kann von Zeit zu Zeit neue oder bestehende Affiliates mit Werbeanreizen wie Startgutschriften oder Empfehlungsboni belohnen.

16.2 Solche Anreize sind rein freiwillig und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung in ihrem Wert, ihrer Form oder Verfügbarkeit geändert oder vollständig eingestellt werden.

16.3 Anreize stellen keinen vertraglichen Anspruch oder garantierten Vorteil aus diesem Vertrag dar.

16.4 Nach eigenem Ermessen kann Atelier Boanta leistungsstarke Affiliates zusätzlich zu ihren regulären Gutschriften mit weiteren Belohnungen auszeichnen. Solche zusätzlichen Belohnungen können jede Form annehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bonusgutschriften, Geschenkartikel oder besondere Anerkennung, und werden ausschließlich nach Ermessen von Atelier Boanta basierend auf der Affiliate-Leistung vergeben. Affiliates erkennen an, dass diese Belohnungen freiwillige Gesten darstellen und keinen vertraglichen Anspruch begründen.

17. Höhere Gewalt

17.1 Atelier Boanta haftet nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Atelier Boanta liegen („Ereignisse höherer Gewalt“).

17.2 Ereignisse höherer Gewalt umfassen unter anderem Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Stürme), höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, bewaffnete Konflikte, zivile Unruhen, staatliche Maßnahmen oder Beschränkungen, Arbeitskämpfe, Streiks, Pandemien, Epidemien, Gesundheitsnotstände, Ausfälle von Energie oder Kommunikation, Cyberangriffe, technische Störungen, Unterbrechungen der Lieferketten und jedes andere ähnliche Ereignis, das nicht vorhersehbar oder verhinderbar war.

17.3 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Atelier Boanta für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt, und die Leistungsfrist wird entsprechend ohne Haftung gegenüber dem Affiliate verlängert.

17.4 Wenn die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt dreißig (30) Tage überschreitet, behält sich Atelier Boanta das Recht vor, den Vertrag ohne weitere Haftung gegenüber dem Affiliate zu kündigen.

18. Kein Verzicht

18.1 Ein Unterlassen oder eine Verzögerung von Atelier Boanta bei der Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels oder einer Befugnis aus diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, dieses Rechtsmittel oder diese Befugnis.

18.2 Ein Verzicht ist nur dann gültig, wenn er ausdrücklich schriftlich erfolgt und von Atelier Boanta unterzeichnet wurde.

18.3 Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder jedes anderen Rechts oder Rechtsmittels aus diesem Vertrag nicht aus.

19. Unabhängiger Affiliate

19.1 Affiliates handeln ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeits-, Agentur-, Joint-Venture-, Treuhand- oder Partnerschaftsverhältnis zwischen Atelier Boanta und dem Affiliate.

19.2 Nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass dem Affiliate die Befugnis erteilt wird, Erklärungen abzugeben, Verträge abzuschließen, Verpflichtungen einzugehen oder Atelier Boanta in irgendeiner Weise zu binden.

19.3 Der Affiliate ist vollständig verantwortlich für seine eigenen Aktivitäten, Ausgaben, Geschäftspraktiken sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Programm.

20. Steuern

20.1 Der Affiliate ist allein verantwortlich für die Ermittlung, Deklaration und Zahlung sämtlicher Steuern, Abgaben, Beiträge, Sozialabgaben oder ähnlicher finanzieller Verpflichtungen, die nach geltendem Recht auf die im Rahmen dieses Programms erhaltenen Leistungen anfallen.

20.2 Atelier Boanta übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Steuerpflichten des Affiliates und ist nicht verpflichtet, Steuern im Namen des Affiliates einzubehalten oder abzuführen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

20.3 Der Affiliate verpflichtet sich, Atelier Boanta von sämtlichen Ansprüchen, Strafen oder Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung seiner steuerlichen Verpflichtungen ergeben.

21. Salvatorische Klausel

21.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung in dem Mindestmaß angepasst, das erforderlich ist, um ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit sicherzustellen, wobei die Absicht der Parteien gewahrt bleibt.

21.2 Ist eine solche Anpassung nicht möglich, wird die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung aus dem Vertrag herausgelöst, und die verbleibenden Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

22. Fortgeltung

22.1 Alle Bestimmungen dieses Vertrags, die ihrem Wesen nach auch nach Beendigung fortbestehen sollen, bleiben in Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Vertraulichkeit,

  • Geistiges Eigentum,

  • Freistellung und Haftung,

  • Vertragsstrafen und Schadensersatz,

  • Insolvenz,

  • Abwerbeverbot,

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

22.2 Die Beendigung dieses Vertrags entbindet den Affiliate nicht von Haftungen oder Verpflichtungen, die vor der Beendigung entstanden sind.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

23.1 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

23.2 Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass ausschließlich die Gerichte in Winterthur, Schweiz, für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig sind, einschließlich solcher in Bezug auf Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung.

23.3 Nichts in dieser Klausel hindert Atelier Boanta daran, einstweiligen Rechtsschutz oder andere angemessene gerichtliche Maßnahmen bei jedem zuständigen Gericht zu beantragen, um sein geistiges Eigentum, vertrauliche Informationen oder sonstige legitime Geschäftsinteressen zu schützen.

24. Gesamte Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Atelier Boanta und dem Affiliate hinsichtlich der Teilnahme am Programm dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Mitteilungen, Darstellungen oder Vereinbarungen, sei es schriftlich oder mündlich, die sich auf das Programm beziehen. Keine weiteren Zusagen oder Zusicherungen sind verbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart und von Atelier Boanta unterzeichnet.

25. Änderungen

Atelier Boanta behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu aktualisieren. Solche Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website von Atelier Boanta oder mit Mitteilung an die Affiliates über die Programmplattform in Kraft. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zur überarbeiteten Vereinbarung.

26. Sprache

Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Abweichungen zwischen Übersetzungen und der englischen Version ist die englische Version maßgeblich.

27. Mitteilungen

Alle Mitteilungen oder Mitteilungen, die nach diesem Vertrag erforderlich sind, gelten als gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und per E-Mail an die mit dem Affiliate-Konto verknüpfte Adresse zugestellt oder auf der Website von Atelier Boanta veröffentlicht werden. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, dass seine Kontaktdaten korrekt und aktuell bleiben.

28. Prüfung und Überprüfung

Atelier Boanta behält sich das Recht vor, jederzeit die Aktivitäten des Affiliates im Zusammenhang mit dem Programm zu überprüfen, zu prüfen oder anderweitig zu kontrollieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Referral-Quellen, Werbemaßnahmen und die Einhaltung dieses Vertrags. Affiliates müssen bei einer solchen Überprüfung uneingeschränkt kooperieren. Eine Weigerung kann zur Sperrung, Kündigung und zum Verfall von Gutschriften führen.

29. Überschriften

Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf seine Auslegung.

30. Rechte Dritter

Dieser Vertrag wird ausschließlich zugunsten von Atelier Boanta und dem Affiliate geschlossen. Dritte erwerben keine Rechte zur Durchsetzung einer seiner Bestimmungen.

31. Elektronische Zustimmung

Durch das Anklicken des Zustimmungsfelds während der Anmeldung oder eine andere elektronische Bestätigung erkennt der Affiliate an und stimmt zu, dass eine solche Handlung eine rechtlich gültige Unterschrift und Zustimmung zu diesem Vertrag darstellt, die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

32. Bestätigung und Zustimmung

Durch das Anklicken des Zustimmungsfelds während der Anmeldung bestätigt und erklärt der Affiliate ausdrücklich und freiwillig:

  • dass er diesen Vertrag vollständig gelesen, seine Bedingungen verstanden und die Möglichkeit hatte, unabhängigen Rat einzuholen, bevor er zugestimmt hat;

  • dass er diesen Vertrag freiwillig und ohne Zwang, Verpflichtung oder Erwartung von Anstellung, Gehalt oder garantiertem Einkommen eingeht;

  • dass er versteht, dass die Teilnahme am Programm vollständig freiwillig ist und ausschließlich als Vorteilsprogramm im Ermessen von Atelier Boanta angeboten wird;

  • dass er rechtlich an die hierin festgelegten Bedingungen gebunden ist, einschließlich aller Einschränkungen, Haftungsausschlüsse und Ermessensrechte von Atelier Boanta;

  • dass er ausdrücklich auf jeglichen Anspruch auf Arbeitnehmerstatus, Verbraucherrechte oder Gläubigerstatus im Zusammenhang mit diesem Programm verzichtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen in Abschnitt 13 (Insolvenz).

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